Service-Paket Vytal READY
1 Leistungsbeschreibung im Service-Package Vytal READY
1.1 Allgemein
Im Rahmen des Service Pakets Vytal READY, vermietet Vytal dem Kunden gemäß Beauftragung Produkte aus ihrem umfangreichen und hochwertigen Mehrwegportfolio aus den Kategorien Speiseverpackungen, Becher und Besteck für den Zeitraum der Beauftragung.
1.2 Anlieferung & Abholung
1.2.1 Vytal READY beinhaltet die termingerechte Anlieferung der durch den Kunden bestellten Mehrwegprodukte frei Bordsteinkante zum vorab vereinbarten Datum sowie die Abholung der vom Kunden bestellten Ware nach Veranstaltungsende durch Vytal.
1.2.2 Die jeweiligen Daten und Standorte zur Anlieferung und Abholung vereinbaren Vytal und der Kunde im Rahmen der Veranstaltungsvorbereitung vorab.
1.2.3 Sowohl die Anlieferung als auch die Abholung der Mehrwegprodukte durch Vytal erfolgt von Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr. Eine Anlieferung oder Abholung außerhalb dieser Zeiten ist nur nach vorheriger Abstimmung möglich.
1.2.4 Dem Kunden obliegt es, dafür zu sorgen, dass er oder ein von ihm Bevollmächtigter zu dem vereinbarten Termin am Ort der Anlieferung oder Abholung der gemieteten Mehrwegprodukte anwesend ist.
1.2.5 Vytal liefert alle gemieteten Mehrwegprodukte gereinigt, sortenrein verpackt und versiegelt in Transportboxen in der vereinbarten Verpackungseinheit. Eine kleinere Bestellmenge als die vereinbarte Verpackungseinheit je Produkttyp ist damit ausgeschlossen.
1.2.6 Vytal liefert je nach Größe der Bestellung die Mehrwegprodukte verpackt in Transportboxen auf Paletten oder per Versanddienstleister. Im Falle einer Lieferung auf Paletten obliegt es dem Kunden, für die Entladung und Beladung der Mehrwegprodukte entweder eine Laderampe oder einen Gabelstapler mit Fahrer:in bereitzustellen. Vytal stellt die gemieteten Mehrwegprodukte dem Kunden gereinigt, sortenrein verpackt und versiegelt in Vytal-Transportboxen von Vytal bereit.
1.2.7 Zur Abholung übergibt der Kunde wiederum zum vereinbarten Zeitpunkt sämtliche gemieteten Mehrwegprodukte von groben Speiseresten befreit, resteentleert, sortenrein verpackt in Vytal-Transportboxen an Vytal. Stellt Vytal bei nach Erhalt der zurückgeführten Mietware fest, dass diese nicht gemäß der vereinbarten Standards übergeben wurden, behält sich Vytal vor, dem Kunden daraus entstehenden Mehraufwände bei der Reinigung in Rechnung zu stellen. Vytal wird in diesem Fall den Kunden darüber informieren und den Zustand der Ware mit Fotos belegen.
1.2.8 Sofern die Anlieferung durch Vytal auf Paletten erfolgte, obliegt es dem Kunden, die von Vytal gemietete Ware zum Transport gesichert an den Versanddienstleister zu übergeben.
1.2.9 Generell gilt für alle mit der Anlieferung und Abholung verbundenen Logistik- und Serviceleistungen, dass Wartezeiten, die Vytal nicht zu vertreten hat (z.B. der Zugang zu den Räumlichkeiten ist wegen verschlossener Tür oder weil andere Zulieferer ihn versperren nicht möglich), vom Kunden zu bezahlen sind.
1.3 Reinigung und Hygiene
1.3.1 Vytal verpflichtet sich zur Bereitstellung von servierfertigen Mehrwegprodukten in hygienisch einwandfreiem Zustand gemäß der geltenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen. Dies bedeutet, dass alle Mehrwegprodukte nach dem industriellen Reinigungs- und Trocknungsprozess in Vytal-Transportboxen verpackt und versiegelt werden. Alle versiegelten Transportboxen gelten folglich als gereinigt und zur Nutzung geeignet.
1.3.2 Nach der Veranstaltung übernimmt Vytal die professionelle Reinigung der tatsächlich genutzten Mehrwegprodukte. Als "tatsächlich genutzt" gelten alle Produkte aus geöffneten und damit nicht mehr versiegelten Transportboxen. Dieses Vorgehen gewährleistet eine nachhaltige und sichere Wiederverwendung.
1.3.3 Stellt Vytal bei Rücknahme noch versiegelter Transportboxen fest, dass diese trotz Versiegelung als verschmutzt zu betrachten sind, kann Vytal die betroffenen Boxen und deren Inhalt gemäß des vereinbarten Reinigungspreises (Cleaning Preis) gemäß Absatz 5.2 in Rechnung stellen. Vytal dokumentiert in diesem Fall den Zustand der Ware mit Fotos und kann diese dem Kunden auf Nachfrage bereitstellen.
1.4 Logistisches Handling
1.4.1 Nach erfolgreicher Anlieferung und Zustellung durch Vytal verantwortet der Kunde die Lagerung und Distribution der Mehrwegprodukte an die Food & Beverage-Punkte auf seiner Veranstaltung. Dies beinhaltet eine diebstahlsichere Lagerung.
1.4.2 Allgemein verpflichtet sich der Kunde, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass Dritte das Eigentum von Vytal nicht beschädigen. Als beschädigt gilt Mietware und gelten insbesondere Mehrwegprodukte, die Anzeichen von Brandschäden (z.B. durch Zigaretten) oder Weißbruch aufweisen, nicht jedoch Abnutzungserscheinungen (z.B. verblasste Farbe), die durch bestimmungsgemäßen Gebrauch zu erwarten sind.
1.4.3 Darüber hinaus verantwortet der Kunde eine witterungs- und feuchtigkeitsgeschützte Lagerung der versiegelten Transportboxen, die gewährleistet, dass bei Rückführung von versiegelt, verpackten Mehrwegprodukten an Vytal diese weiterhin gemäß 1.3.1 als gereinigt betrachtet werden können.
1.5 Ausgabe an und Rücknahme von Endverbrauchern
1.5.1 Der Kunde entscheidet frei über die Art der Ausgabe der von Vytal gemieteten Mehrwegprodukte an seine Endverbraucher.
1.5.2 Die Ausgabe kann sowohl auf Vertrauensbasis als auch gegen Pfand erfolgen.
1.5.3 Hierbei obliegt dem Kunden oder von ihm beauftragten Unterauftragnehmern die Organisation der Ausgabe von Mehrwegprodukten an die Endverbraucher.
1.5.4 Ebenso verantwortet der Kunde die Organisation des Rücklaufes der genutzten Mehrwegprodukte von den Endverbrauchern, sowie das Pfand-Handling und Pfand-Clearing, sofern die Mehrwegprodukte gegen Pfand ausgegeben wurden.
1.6 Zusammenarbeit mit Unterauftragnehmern
Der Kunde ist berechtigt, das Handling der Mehrwegprodukte im Rahmen seiner Veranstaltung an Unterauftragnehmer zu übertragen, bleibt jedoch gegenüber Vytal alleiniger und vollständig verantwortlicher Vertragspartner und Rechnungsempfänger.
1.7 Nachverfolgung und Tracking
1.7.1 Innerhalb des Service Pakets Vytal READY verwendet Vytal die eigens für die effiziente Verwaltung von Mehrweg entwickelte Tracking-Software im Hintergrund, um dem Kunden eine transparente Abrechnung gemäß des unter Kapitel 5 vereinbarten Preismodells bereitzustellen. Dies bezieht sich insbesondere auf das Tracking des Verpackungs- und Anlieferungsprozess sowie des Rücknahmeprozess der bestellten Mehrwegprodukte in Vytal Zentrallager.
1.7.2 Vytal informiert den Kunden in Echtzeit per automatischer Mail über die Vorbereitung der beauftragten die Lieferung.
2 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, Vytal alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen operativen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies beinhaltet z.B. Lieferadresse & -zeiten, Geländeanforderungen, Kontakt vor Ort, etc.. Vytal wird diese Informationen im Rahmen der Vorbereitungen des Auftrags anfordern.
3 Preis- und Mengenkonditionen
Im Rahmen des Service Pakets Vytal READY fallen Kosten für die Miete, Reinigung und den Verlust von Mehrwegprodukten gemäß der nachfolgenden Preisstruktur an:
3.1 Rent Preis (Mietkosten)
Für alle durch den Kunden bestellten und von Vytal gelieferten Mehrwegprodukte wird der sogenannte Rent Preis berechnet. Dieser bezieht sich immer auf die gesamte Menge der bestellten Mehrwegprodukte; unabhängig davon, ob diese tatsächlich genutzt wurden.
3.2 Cleaning Preis (Reinigungskosten)
Für den gesamten Inhalt aller geöffneten, d.h. bei Rückführung an Vytal nicht mehr versiegelten Transportboxen fallen Reinigungskosten (Cleaning Preis) je Mehrwegprodukt an. Die für die Reinigungskosten zu Grunde liegende Menge ist hierbei immer auf mindestens 70% der bestellten Menge gesetzt.Durch diese Preisstruktur ermöglicht Vytal dem Kunden ein nutzungsgerechtes Kostenmanagement und sichert gleichzeitig geltende Hygienestandards.
3.3 Loss Preis (Verlustkosten)
Werden nicht alle von Vytal ursprünglich gelieferten Mehrwegprodukte an Vytal zurückgeführt oder sind die zurückgeführten Produkte beschädigt, fallen je einzelnem, gemietetem und nicht zurückgeführtem oder beschädigtem Mehrwegprodukt Verlustkosten (Loss Preis) pro Stück an.
3.4 Weitere Kosten
Zusätzlich zu den genannten Miet-, Reinigungs- und Verlustkosten (Rent Preis, Cleaning Preis, Loss Preis) können je Lieferung Kosten für Logistik anfallen.
4 Allgemeine Bedingungen der Zusammenarbeit
4.1 Zahlungsmodalitäten
4.1.1 Vytal dem Kunden eine Rechnung pro Auftrag.
4.1.2 In der Regel erfolgt die Rechnungsstellung nach Abholung der bestellten Mehrwegprodukte.
4.1.3 Für jeden Auftrag vereinbaren Vytal und der Kunde, dass die Rechnungsstellung als einmalige Abschlussrechnung oder aufgegliedert in Anzahlungs- und Schlussrechnung erfolgt.
4.1.4 Gestellte Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen fällig.
4.1.5 Der Kunde veranlasst die Zahlung per Überweisung oder digitalem Zahlungslink fristgerecht in Höhe des Rechnungsbetrags.
4.1.6 Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, behält sich Vytal das Recht vor, Bearbeitungsgebühren von bis zu 1% des Netto-Rechnungsbetrags auf die Rechnung anzusetzen.
4.2 Rücktritt von einem Auftrag
4.2.1 Jede Partei hat das Recht, von einem bereits erteilten Auftrag ohne Haftung zurückzutreten, wenn diese Partei aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Maßnahmen) ihre per Auftrag definierten Pflichten für mehr als 180 Tage nicht erfüllen kann.
4.2.2 Der Kunde kann, für den Fall, dass die Veranstaltung abgesagt wird, von einem bereits rechtskräftig erteilten Auftrag. In diesem Fall verpflichtet er sich, Vytal dies schriftlich zu erklären und mitzuteilen. Vytal behält sich in diesem Fall vor, die entstandenen Aufwände je Auftrag wie folgt in Rechnung zu stellen:
- Rücktritt 14 Tage oder mehr vor vereinbarten Anlieferungsdatum: Rechnungsstellung entfällt
- Rücktritt weniger als 14 Tage aber mehr als 7 Tage vor vereinbartem Anlieferungsdatum: 70% des Rent Preises (Miete) für die bestellte Menge sowie bereits entstandene Logistikkosten
- Rücktritt weniger als 7 Tage vor vereinbartem Anlieferungsdatum: 100% des Rent Preises (Miete) für die bestellte Menge sowie bereits entstandene Logistikkosten
4.3 Umgang mit geistigem Eigentum
4.3.1 Alle Rechte, Titel und Ansprüche an geistigem Eigentum, die Vytal vor oder während der Erfüllung des Auftrags entwickelt, besitzt oder erwirbt, bleiben ausschließlich im Eigentum von Vytal. Dies umfasst, aber ist nicht beschränkt auf Marken, Patente, Urheberrechte, Software, Designs, Geschäftsgeheimnisse und sonstige geistige Eigentumsrechte, die vom Kunden zur Erfüllung dieses Auftrags genutzt werden.
4.3.2 Vytal gewährt dem Kunden eine nicht-exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der im Rahmen dieses Auftrags bereitgestellten Software und Materialien ausschließlich für den vereinbarten Zweck und Zeitraum.
4.4 Haftung, Schadensersatz und Regelungen im Streitfall
4.4.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit Verträgen ist Köln.
4.4.2 Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) Anwendung.
4.4.3 Haftungspflichten des Kunden
4.4.3.1 Der Kunde haftet ab Erhalt der gemieteten Mehrwegprodukte bis zu ihrer Rückgabe für deren schuldhafte Beschädigung. Dies gilt unabhängig davon, ob die Beschädigung oder durch den Kunden selbst oder einen Dritten verursacht wurde. Der Kunde tritt etwaige Schadensersatzansprüche gegen Dritte auf Verlangen von Vytal an Vytal ab.
4.4.3.2 Der Kunde haftet nicht bei Verlust der gemieteten Mehrwegprodukte. Verlorene Mehrwegprodukte werden dem Kunden gemäß des vereinbarten Loss-Preises (vgl. 3.3) durch Vytal in Rechnung gestellt.
4.4.4 Haftungspflichten von Vytal
4.4.4.1 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Vytal oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Vytal beruhen, haftet Vytal unbeschränkt.
4.4.4.2 Im Übrigen haftet Vytal unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
4.4.4.3 Für leichte Fahrlässigkeit haftet Vytal nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf die Höhe des Netto-Mietpreise.
4.4.4.4 Die verschuldensunabhängige Haftung von Vytal für bereits bei AUftragsbestätigung vorhandene Fehler nach § 536 a Abs. 1 Var. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird ausdrücklich ausgeschlossen.
4.5 Vertraulichkeitsvereinbarung
4.5.1 Als vertraulich behandelt werden alle Informationen, die eine der Parteien der anderen Partei vor, während oder nach der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stellt, die nicht öffentlich zugänglich sind und die entweder als vertraulich gekennzeichnet sind oder aufgrund ihrer Natur als vertraulich betrachtet werden müssen. Hierzu gehören, ohne darauf beschränkt zu sein, Geschäftsinformationen, technische Daten, Preisstrukturen, Preise, strategische Pläne, Software, Marketing- und Verkaufsmaterialien sowie alle anderen Informationen, die von der Partei als vertraulich behandelt werden.
4.5.2 Die Empfangende Partei darf vertrauliche Informationen nur für den Zweck verwenden, der der Erfüllung des Auftrags dient.
4.5.3 Die Empfangende Partei darf vertrauliche Informationen nur an ihre Mitarbeiter, Vertreter, Berater oder Subunternehmer weitergeben, die diese Informationen zur Erfüllung des Auftrags benötigen, und stellt sicher, dass diese Personen ebenfalls verpflichtet sind, die Vertraulichkeit dieser Informationen zu wahren.
4.5.4 Die Bestimmungen zur Vertraulichkeit gelten nicht, wenn eine der beiden Parteien auf Grund gesetzlicher Bestimmungen oder einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung als vertraulich deklarierte oder zu verstehende Informationen offenlegen muss. In diesem Fall wird die Empfangende Partei die offen legende Partei unverzüglich informieren, um ihr die Möglichkeit zu geben, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen
4.5.5 Diese Vertraulichkeitsvereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich der vertraulichen Informationen dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen oder Absprachen über vertrauliche Informationen.
5 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Leistungsbeschreibung & Allgemeiner Bedingungen zur Zusammenarbeit ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags hiervon nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame und durchführbare Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
VYTAL Global GmbH • c/o The Ship, Vitalisstraße 67, 50827 Köln • vytal.org • Managing Directors: Dr. Fabian Barthel, Dr. Tim Breker, Dr. Josephine Kreische • Handelsregister: HRB 101149 • Amtsgericht Köln