LEISTUNGSBESCHREIBUNG UND ALLGEMEINE BEDINGUNGEN DER ZUSAMMENARBEIT

Service-Paket Vytal ONSITE+CLEAR
Version 0.0, 21.04.2024

1 Leistungsbeschreibung im Service-Package Vytal ONSITE+CLEAR

1.1 Allgemein

Die Leistungen innerhalb des Service Pakets Vytal ONSITE+CLEAR reichen von der Bestellung Produkte aus Vytal’s umfangreichen und hochwertigen Mehrwegportfolio aus den Kategorien Speiseverpackungen, Becher und Besteck für den Zeitraum des Auftrags über die Unterstützung durch Logistikdienstleistungen auf dem Veranstaltungsgelände vor, während und nach der Veranstaltung sowie der Bereitstellung von ausführlichen Reporting-Daten über die Nutzung von Mehrwegprodukten bis hin zum Pfand-Clearing unter den einzelnen Food- & Beverage-Punkte und deren Abrechnung.

1.2 Anlieferung & Abholung

1.2.1 Vytal ONSITE+CLEAR beinhaltet die termingerechte Anlieferung der durch den Kunden bestellten Mehrwegprodukte zum vorab vereinbarten Datum sowie die Abholung der vom Kunden bestellten Ware nach Veranstaltungsende durch Vytal.

1.2.2 Die jeweiligen Daten und Standorte zur Anlieferung und Abholung vereinbaren Vytal und der Kunde im Rahmen der Veranstaltungsvorbereitung vorab.

1.2.3 Sowohl die Anlieferung als auch die Abholung der Mehrwegprodukte durch Vytal erfolgt von Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr. Eine Anlieferung oder Abholung außerhalb dieser Zeiten ist nur nach vorheriger Abstimmung möglich.

1.2.4 Dem Kunden obliegt es, dafür zu sorgen, dass er oder ein von ihm Bevollmächtigter zu dem vereinbarten Termin am Ort der Anlieferung oder Abholung der gemieteten Mehrwegprodukte anwesend ist.

1.2.5 Vytal liefert alle gemieteten Mehrwegprodukte gereinigt, sortenrein verpackt und versiegelt in Transportboxen in der vereinbarten Verpackungseinheit. Eine kleinere Bestellmenge als die vereinbarte Verpackungseinheit je Produkttyp ist damit ausgeschlossen.

1.2.6 Vytal liefert die bestellten Mehrwegprodukte verpackt in Euroboxen auf Paletten zur vereinbarten Veranstaltungsadresse. Die Annahme der Mietware obliegt dem Kunden, der für die Entladung und Beladung des Transportfahrzeugs einen Gabelstapler mit Fahrer:in bereitstellt. Sollte dies ortsgebunden nicht möglich sein, obliegt es dem Kunden, die Ent- und Beladung anders sicherzustellen.

1.2.7 Vytal organisiert und verantwortet die Abholung sämtlicher, gemieteter Mehrwegprodukte und sonstiger Mietware vom Veranstaltungsgelände. Den Zeitpunkt der Abholung stimmt Vytal vorher mit dem Kunden im Sinne einer reibungslosen Veranstaltungslogistik ab.

1.2.8 Generell gilt für alle mit der Anlieferung und Abholung verbundenen Logistik- und Serviceleistungen, dass Wartezeiten, die Vytal nicht zu vertreten hat (z.B. der Zugang zu den Räumlichkeiten ist wegen verschlossener Tür oder weil andere Zulieferer ihn versperren nicht möglich), vom Kunden zu bezahlen sind.

1.3 Reinigung und Hygiene

1.3.1 Vytal verpflichtet sich zur Bereitstellung von Mehrwegprodukten in hygienisch einwandfreiem Zustand gemäß der geltenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen. Dies bedeutet, dass alle Mehrwegprodukte nach dem industriellen Reinigungs- und Trocknungsprozess in Vytal-Euroboxen verpackt und versiegelt werden. Alle versiegelten Euroboxen gelten folglich als gereinigt und zur Nutzung geeignet. 

1.3.2 Nach der Veranstaltung übernimmt Vytal die professionelle Reinigung der tatsächlich genutzten Mehrwegprodukte. Als "tatsächlich genutzt" gelten alle Produkte aus geöffneten und damit nicht mehr versiegelten Euroboxen. Dieses Vorgehen gewährleistet eine nachhaltige und sichere Wiederverwendung.

1.3.3 Stellt Vytal bei Rücknahme noch versiegelter Transportboxen fest, dass diese trotz Versiegelung als verschmutzt zu betrachten sind, kann Vytal die betroffenen Boxen und deren Inhalt gemäß des vereinbarten Reinigungspreises (Cleaning Preis) gemäß Absatz 5.2 in Rechnung stellen. Vytal dokumentiert in diesem Fall den Zustand der Ware mit Fotos und kann diese dem Kunden auf Nachfrage bereitstellen.

1.4 Logistisches Handling

1.4.1 Im Rahmen des Service-Pakets Vytal ONSITE+CLEAR verantwortet Vytal nach erfolgreicher Zustellung und Auslieferung auch die Lagerung und Distribution der Mehrwegprodukte an die Food- & Beverage-Punkte auf der Veranstaltung des Kunden. Diese Service-Leistungen sind nachfolgend im Detail beschrieben:

1.4.2 Distribution zu den Food- & Beverage-Punkten: Für einen reibungslosen Gastronomiebetrieb versorgt Vytal alle Food- & Beverage-Punkte auf der Veranstaltung zu jedem Zeitpunkt mit ausreichenden Mengen an in Euroboxen sortenrein und versiegelt verpackten Mehrwegprodukten. Dies beinhaltet eine Erstausstattung der Food- & Beverage-Punkte vor Veranstaltungsbeginn sowie durchgehende Verfügbarkeit im Rahmen der vorab bestellten Mengen für Nachlieferungen aus dem vor Ort von Vytal installierten Lager (vgl. 1.4.4). Hierfür stellt Vytal Personal (sog. Supervisoren und ggf. Helping Hands) bereit. Nach Absprache kann der Kunde für die Distribution auch eigenes Personal (Helping Hands) zur Verfügung stellen, das durch die von Vytal gestellten Supervisoren koordiniert wird. 

1.4.3 Rückführung von den Food- & Beverage-Punkten: Vytal organisiert auch die ordnungsgemäße Rückführung der genutzten Mehrwegprodukte von den Food- & Beverage-Punkten auf der Veranstaltung. Den genauen Ablauf der Rückführung auf der Veranstaltungsfläche bespricht Vytal mit dem Kunden im Rahmen der Veranstaltungsvorbereitung. Vytal unterscheidet bei der Rückführung zwischen versiegelten und geöffneten Euroboxen. Mehrwegprodukte in noch versiegelten Euroboxen werden als gereinigt angesehen, Mehrwegprodukte in bereits geöffneten Euroboxen werden als genutzt angesehen und müssen gereinigt werden, auch wenn nicht alle Produkte in der geöffneten Eurobox genutzt wurden. Stellt Vytal bei Rücknahme noch versiegelter Euroboxen fest, dass diese trotz Versiegelung als verschmutzt zu betrachten sind, kann Vytal dem Kunden die betroffenen Euroboxen und deren Inhalt gemäß des vereinbarten Reinigungspreises (vgl. 3.2) in Rechnung stellen.

1.4.4 Lagerung: Vytal verantwortet die diebstahlsichere und vor Beschädigung durch Dritte geschützte Lagerung der vom Kunden bestellten Mehrwegprodukte auf dem Veranstaltungsgelände.  Der Kunde unterstützt Vytal hierbei mit er unentgeltlichen Bereitstellung eines Lagerraums mit den folgenden Eigenschaften:

- Witterungsgeschützt
- Zugangsbreite und Zugangshöhe von je mindestens drei (3) Metern
- Ebenerdiger, hindernisfreier Zugang
- Abschließbar mit Zugang nur für autorisierte Mitarbeiter:innen von VYTAL
- Zugang 24/7
- Ausreichende Beleuchtung tagsüber und nachts (mind. eine zentrale Lichtquelle)
- Mindestens zwei (2) Stromanschlüsse (Schwachstrom ausreichend)

1.4.5 Information und Kommunikation: Vytal verantwortet vor, während und nach der Veranstaltung eine einfache und schnelle Kommunikation mit den Food- & Beverage-Punkten. Dies beinhaltet das zur Verfügung Stellen von allgemeinen Informationen zum Ablauf der Veranstaltung hinsichtlich  Vytal’s Leistungen, die Bereitstellung von Kommunikationswegen während der Veranstaltung, um z.B. reibungslose Nachbestellungen ermöglichen, sowie die transparente und schnelle Abrechnung der Food- & Beverage-Punkte für die genutzten Mehrwegprodukte gemäß Kapitel 5. Der Kunde unterstützt Vytal bei der Erbringung dieser Leistung, indem er Vytal alle Kontaktdaten (Name, Firmierung, Mobilfunknummer, E-Mail, Standnummer) der relevanten Food- & Beverage-Punkte mitteilt.

1.5 Ausgabe an und Rücknahme von Endverbrauchern

1.5.1 Der Kunde entscheidet frei über die Art der Ausgabe der von Vytal gemieteten Mehrwegprodukte an seine Endverbraucher. 

1.5.2 Die Ausgabe kann sowohl auf Vertrauensbasis als auch gegen Pfand (Bar oder digital) erfolgen. 

1.5.3 Hierbei obliegt dem Kunden oder von ihm beauftragten Unterauftragnehmern die Organisation der Ausgabe von Mehrwegprodukten an die Endverbraucher. 

1.5.4 Standardmäßig erfolgt der Rücklauf der genutzten Mehrwegprodukte von den Endverbrauchern und die Auszahlung eines eventuellen Pfands durch und bei den F&B-Punkten auf der Veranstaltung. Dies ist unabhängig vom am Ende der Veranstaltung erforderlichen monetären Pfandausgleich (Clearing) zwischen den einzelnen Food- & Beverage-Punkten, den Vytal über die Schlussrechnung abwickelt.

1.5.5 Auf Wunsch kann der Kunde die Organisation des Rücklaufes der genutzten Mehrwegprodukte von den Endverbrauchern über zentrale Rückgabestellen als zusätzliche Dienstleistung bei Vytal beauftragen.

1.6 Zusammenarbeit mit Unterauftragnehmern 

1.6.1 Beide Parteien sind berechtigt, das Handling der Mehrwegprodukte im Rahmen der Veranstaltung an Unterauftragnehmer zu übertragen.

1.6.2 Im Rahmen des Service Pakets Vytal ONSITE+CLEAR überträgt der Kunde insbesondere die Bestellung von Mehrwegprodukten an von ihm unterbeauftragte Food- & Beverage-Punkte. Diese tätigen auf Basis dieses Rahmenvertrags rechtlich bindende Bestellungen bei Vytal und treten auch als Rechnungsnehmer gegenüber Vytal auf.

1.6.3 Vytal informiert je Veranstaltung die Food- & Beverage-Punkte über den Bestellprozess und erhebt von den Food- & Beverage-Punkten die zur Stellung einer Rechnung nötigen Informationen (Name, Anschrift, Firmierung, ggfs. Kopie des Personalausweises). 

1.6.4 Vytal legt alle Food- & Beverage-Punkte bei sich als Kunden im System an.

1.6.5 Vytal behält sich außerdem vor,  Food- & Beverage-Punkten, gegen die Vytal noch offene oder abgeschriebene Forderungen hält, nicht zu beliefern.

1.7 Nachverfolgung und Tracking

1.7.1 Innerhalb des Service Pakets Vytal ONSITE+CLEAR verwendet Vytal die eigens für die effiziente Verwaltung von Mehrweg entwickelte Tracking-Software (Vytal Partner App) zur Sicherstellung der lückenlosen Nachverfolgung aller Ausgabe- und Rücknahme-Prozesse an die und von den F&B-Punkte im Rahmen der unter 1.4 definierten Leistungen.

1.7.2 Die Nutzung der Vytal Partner App ermöglicht es Vytal, sowohl die Verpackung der Mehrwegprodukte in Vytal’s Zentrallager als auch die Auslieferung an den Veranstaltungsort sowie die Distribution der Mehrwegprodukte an die jeweiligen Food- & Beverage-Punkte auf dem Veranstaltungsgelände lückenlos und transparent nachzuverfolgen. 

1.7.3 Das unter 1.7.2 beschriebene Tracking der Auslieferungs- und Rücknahme-Prozesse stellt zum einen eine transparente und zügige Abrechnung mit allen beteiligten Food- & Beverage-Punkte auf Basis der Nutzungsdaten sowie maximale Transparenz und Sicherheit über die Auslieferung an die Food- & Beverage-Punkte während der Veranstaltung sicher. Ermöglicht werden Abrechnung, Transparenz und Sicherheit durch die nachfolgend genannten Kernfunktionen von Vytal’s Software:

- Digitaler Zwilling der Veranstaltung in Vytal’s Software: Im Rahmen der Veranstaltungsvorbereitung legt Vytal jeden Food- & Beverage-Punkt auf der Veranstaltung bei sich im System an und ermöglicht so die Zuordnung der Auslieferung und Rücknahme der bestellten Mehrwegprodukte.
- Tracking jeder Auslieferung an und Rücknahme je Verpackgungseinheit: Jede Ausgabe und Rücknahme wird durch die Vytal Partner App per Scan erfasst und zusätzlich mit Fotos dokumentiert und dem jeweiligen Food- & Beverage-Punkt zugeordnet.  Der jeweilige Food- & Beverage-Punkt erhält in Echtzeit eine Bestätigung per E-Mail über die ausgelieferten  bzw. zurückgegebenen Mehrwegprodukte und Mengen.
- Personenbezogene Absicherung: Vytal baut bei der Auslieferung eine Sicherheitsstufe ein und liefert nur an autorisierte Personen aus bzw. nimmt nur von autorisierten Personen zurück. Diese erhalten vorab eine sog. Vytal Card, mit der sie sich ggü. Vytal identifizieren müssen, bevor sie Mehrwegprodukte erhalten. 

1.7.4 Durch die Nutzung der unter 1.7.3 beschriebenen Funktionen generiert Vytal’s Tracking Software wertvolle Daten, die zum einen eine schnelle und detaillierte Abrechnung mit jedem teilnehmenden Gastronomen nach Veranstaltungsende ermöglichen, aber auch Einsicht in die Nutzung von Mehrwegprodukte je Produkttyp sowie die Rücklaufquote auf der gesamten Veranstaltung für den Kunde gewähren. Diese Daten sind hilfreich, um die Nachhaltigkeit der Mehrwegnutzung auf der Veranstaltung zu beurteilen und ermöglichen es dem Kunden außerdem die Umsätze der Gastronomen zu überprüfen und Optimierungspotenziale zu identifizieren.

1.7.5 Die Nutzung der unter 1.7.3 beschriebenen Funktionen generiert insbesondere alle notwendigen Daten um je Veranstaltung zwischen den beteiligten Food- & Beverage-Punkten ein Clearing hinsichtlich des Pfand- oder Verlustwertes der genutzten und zurückgeführten Mehrwegprodukte zu ermöglichen und abzurechnen.

2 Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Der Kunde verpflichtet sich, Vytal alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen operativen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies beinhaltet z.B. Lieferadresse & -zeiten, Geländeanforderungen, Kontakt vor Ort, etc.. Vytal wird diese Informationen im Rahmen der Vorbereitungen des Auftrags anfordern.

2.2 Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, Vytal rechtzeitig und unentgeltlich den notwendigen Zugang zu Räumlichkeiten zu verschaffen sowie die Nutzung relevanter Infrastrukturen, einschließlich Stromversorgung, Telefon- und Internetverbindungen zu ermöglichen. 

2.3. Vor Ort geltende Sicherheitsvorschriften oder andere betriebliche Regelungen, die für die Durchführung des Projekts von Bedeutung sind, stellt der Kunde Vytal mit angemessenem zeitlichen Vorlauf zur Verfügung.

3 Preis- und Mengenkonditionen

Im Rahmen des Service Pakets Vytal ONSITE+CLEAR  fallen Kosten für die Miete, Reinigung und den Pfandausgleich von Mehrwegprodukten sowie Kosten für die unter 1.4 und 1.7 beschriebenen Leistungen gemäß der nachfolgenden Preisstruktur an. Hierbei ist zu beachten, dass die nachfolgend vereinbarte Preisstruktur maßgeblich für alle Aufträge von durch den Kunden unterbeauftragten Food- & Beverage-Punkte gilt.

3.1 Rent Preis (Mietkosten)

Für alle bestellten und von Vytal gelieferten Mehrwegprodukte wird der sogenannte Rent Preis berechnet. Dieser bezieht sich immer auf die gesamte Menge der gelieferten Mehrwegprodukte; unabhängig davon, ob diese tatsächlich genutzt wurden.

3.2 Cleaning Preis (Reinigungskosten) 

Für den gesamten Inhalt aller geöffneten, d.h. bei Rückführung an Vytal nicht mehr versiegelten Transportboxen fallen Reinigungskosten (Cleaning Preis) je Mehrwegprodukt an. Die für die Reinigungskosten zu Grunde liegende Menge ist hierbei immer auf mindestens 70% der bestellten Menge gesetzt.Durch diese Preisstruktur ermöglicht Vytal dem Kunden ein nutzungsgerechtes Kostenmanagement und sichert gleichzeitig geltende Hygienestandards. 

3.3 Clearing Preis (Pfandausgleichskosten)

Je Food- & Beverage-Punkt entsteht ein Überschuss oder Defizit in Höhe des Clearing-Betrags, die davon abhängen wie viele Mehrwegprodukte ein Food- & Beverage-Punkt an Endverbraucher ausgegeben und wie viele Mehrwegprodukte ein Food- & Beverage-Punkt von Endverbrauchern genutzt zurückerhalten hat. Hat der Food- & Beverage Punkt weniger Mehrwegprodukte ausgegeben als zurückgenommen, erhält er über Rechnung eine Gutschrift. Hat er mehr Mehrwegprodukte ausgegeben als zurückgenommen, stellt Vytal den Clearing-Betrag in Rechnung.

3.4 Weitere Kosten

3.4.1 Zusätzlich zu den genannten Miet-, Reinigungs- und Clearing Kosten (Rent Preis, Cleaning Preis, Clearing Preis) fallen je Lieferung Kosten für Logistik Handling vor Ort an. 

3.4.2 Die Handling-Kosten für die unter 1.4 Logistik-Leistungen auf der Veranstaltung variieren je nach Dauer der Veranstaltung, Komplexität des Geländes und Veranstaltungsort und werden daher je Veranstaltung zwischen Vytal und dem Kunden vereinbart.

3.4.3 Für die unter 1.7. spezifizierte Tracking-Software und insbesondere das Anlegen eines digitalen Zwillings der Veranstaltung in Vytal’s System (Set-up Service) veranschlagt Vytal eine einmalige Einrichtungsgebühr je Veranstaltung und teilnehmendem  Food- & Beverage-Punkt.

4 Allgemeine Bedingungen der Zusammenarbeit

4.1 Zahlungsmodalitäten

4.1.1 Vytal stellt dem Kunden eine Rechnung pro Auftrag aus.

4.1.2 In der Regel erfolgt die Rechnungsstellung nach Abholung der bestellten Mehrwegprodukte. 

4.1.3 Für jeden Auftrag vereinbaren Vytal und der Kunde, dass die Rechnungsstellung als einmalige Abschlussrechnung oder aufgegliedert in Anzahlungs- und Schlussrechnung erfolgt.

4.1.4 Gestellte Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen fällig.

4.1.5 Der Kunde veranlasst die Zahlung per Überweisung oder digitalem Zahlungslink fristgerecht in Höhe des Rechnungsbetrags.

4.1.6 Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, behält sich Vytal das Recht vor, monatliche Bearbeitungsgebühren von bis zu 1% des Netto-Rechnungsbetrags auf die Rechnung anzusetzen.

4.2 Rücktritt von einem Auftrag

4.2.1 Jede Partei hat das Recht, von einem bereits erteilten Auftrag ohne Haftung zurückzutreten, wenn diese Partei aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Maßnahmen) ihre per Auftrag definierten Pflichten für mehr als 180 Tage nicht erfüllen kann.

4.2.2 Der Kunde kann, für den Fall, dass die Veranstaltung abgesagt wird, von einem bereits rechtskräftig erteilten Auftrag. In diesem Fall verpflichtet er sich, Vytal dies schriftlich zu erklären und mitzuteilen. Vytal behält sich in diesem Fall vor, die entstandenen Aufwände je Auftrag wie folgt in Rechnung zu stellen:

- Rücktritt 14 Tage oder mehr vor vereinbarten Anlieferungsdatum: Rechnungsstellung entfällt
- Rücktritt weniger als 14 Tage aber mehr als 7 Tage vor vereinbartem Anlieferungsdatum: 70% des Rent Preises (Miete) für die bestellte Menge sowie bereits entstandene Logistikkosten
- Rücktritt weniger als 7 Tage vor vereinbartem Anlieferungsdatum: 100% des Rent Preises (Miete) für die bestellte Menge sowie bereits entstandene Logistikkosten

4.3 Umgang mit geistigem Eigentum

4.3.1 Alle Rechte, Titel und Ansprüche an geistigem Eigentum, die Vytal vor oder während der Erfüllung des Auftrags entwickelt, besitzt oder erwirbt, bleiben ausschließlich im Eigentum von Vytal. Dies umfasst, aber ist nicht beschränkt auf Marken, Patente, Urheberrechte, Software, Designs, Geschäftsgeheimnisse und sonstige geistige Eigentumsrechte, die vom Kunden zur Erfüllung dieses Auftrags genutzt werden.

4.3.2 Vytal gewährt dem Kunden eine nicht-exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der im Rahmen dieses Auftrags bereitgestellten Software und Materialien ausschließlich für den vereinbarten Zweck und Zeitraum.

4.4 Haftung, Schadensersatz und Regelungen im Streitfall

4.4.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit Verträgen ist Köln.

4.4.2 Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) Anwendung.

4.4.3 Haftungspflichten des Kunden

4.4.3.1 Der Kunde haftet ab Erhalt der gemieteten Mehrwegprodukte bis zu ihrer Rückgabe für deren schuldhafte Beschädigung. Dies gilt unabhängig davon, ob die Beschädigung oder durch den Kunden selbst oder einen Dritten verursacht wurde. Der Kunde tritt etwaige Schadensersatzansprüche gegen Dritte auf Verlangen von Vytal an Vytal ab. 

4.4.3.2 Der Kunde haftet nicht bei Verlust der gemieteten Mehrwegprodukte. Verlorene Mehrwegprodukte werden dem Kunden gemäß des vereinbarten Clearing-Preises (vgl. 3.3) durch Vytal in Rechnung gestellt.

4.4.4 Haftungspflichten von Vytal

4.4.4.1 Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Vytal oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Vytal beruhen, haftet Vytal unbeschränkt.

4.4.4.2 Im Übrigen haftet Vytal unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

4.4.4.3 Für leichte Fahrlässigkeit haftet Vytal nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf die Höhe des Netto-Mietpreises.

4.4.4.4 Die verschuldensunabhängige Haftung von Vytal für bereits bei AUftragsbestätigung vorhandene Fehler nach § 536 a Abs. 1 Var. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird ausdrücklich ausgeschlossen.

4.5 Vertraulichkeitsvereinbarung

4.5.1 Als vertraulich behandelt werden alle Informationen, die eine der Parteien der anderen Partei vor, während oder nach der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stellt, die nicht öffentlich zugänglich sind und die entweder als vertraulich gekennzeichnet sind oder aufgrund ihrer Natur als vertraulich betrachtet werden müssen. Hierzu gehören, ohne darauf beschränkt zu sein, Geschäftsinformationen, technische Daten, Preisstrukturen, Preise, strategische Pläne, Software, Marketing- und Verkaufsmaterialien sowie alle anderen Informationen, die von der Partei als vertraulich behandelt werden.

4.5.2 Die Empfangende Partei darf vertrauliche Informationen nur für den Zweck verwenden,  der der Erfüllung des Auftrags dient.

4.5.3 Die Empfangende Partei darf vertrauliche Informationen nur an ihre Mitarbeiter, Vertreter, Berater oder Subunternehmer weitergeben, die diese Informationen zur Erfüllung des  Auftrags benötigen, und stellt sicher, dass diese Personen ebenfalls verpflichtet sind, die Vertraulichkeit dieser Informationen zu wahren.

4.5.4 Die Bestimmungen zur Vertraulichkeit gelten nicht, wenn eine der beiden Parteien auf Grund gesetzlicher Bestimmungen oder einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung als vertraulich deklarierte oder zu verstehende Informationen offenlegen muss. In diesem Fall wird die Empfangende Partei die offen legende Partei unverzüglich informieren, um ihr die Möglichkeit zu geben, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen

4.5.5 Diese Vertraulichkeitsvereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich der vertraulichen Informationen dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen oder Absprachen über vertrauliche Informationen.

5 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Leistungsbeschreibung & Allgemeiner Bedingungen zur Zusammenarbeit ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags hiervon nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame und durchführbare Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

VYTAL Global GmbH • c/o The Ship, Vitalisstraße 67, 50827 Köln • vytal.org • Managing Directors: Dr. Fabian Barthel, Dr. Tim Breker, Dr. Josephine Kreische • Handelsregister: HRB 101149 • Amtsgericht Köln